Einlagensicherung in Österreich
Die neue österreichische Einlagensicherung ist in einem eigenen Bundesgesetz (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) geregelt und gilt seit 15.8.2015. Basis der neuen gesetzlichen Regelung ist eine EU-Richtlinie. Jedes Kreditinstitut, das in Österreich Einlagen entgegen nimmt, muss die Einlagen sicherstellen und einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ angehören - das sind in Österreich:
Zuständige Behörde für die Aufsicht über die Einlagensicherungseinrichtungen in Österreich ist die Finanzmarktaufsicht (FMA). Durch die Einlagensicherung sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von € 100.000 pro Einleger und pro Bank gesetzlich garantiert, sollte eine Bank in Schieflage nicht mehr selbst auszahlen können. Derzeit ist das Einlagensicherungssystem in Österreich mit rund € 670 Millionen dotiert. Für Juni 2024 ist der Vollausbau vorgesehen, dann sollen im System, also allen Einlagensicherungseinrichtungen zusammen, 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der österreichischen Banken vorhanden sein. Nach derzeitigem Stand wären das laut Finanzmarktaufsicht rund € 1,7 Milliarden.
Die umfassende Novelle sollte europarechtliche Vorgaben in Österreich umsetzen. Allerdings sind auch einige überraschende Neuerungen für Sparer und Banken enthalten. Zur Ausgangslage: In Österreich waren bisher Privatkonten bis zu einem Betrag von € 100.000 von der Einlagensicherung geschützt. Für die ersten € 50.000 standen im Falle einer Insolvenz die Banken selbst ein, die zweiten € 50.000 wurden vom Bund garantiert. Diese Sicherheit entfällt mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Juli 2015. Damit kann es bei einem größeren Crash durch die 0,8-Prozent-Besicherung noch recht spannend werden - durch den de Facto-Wegfall der Bundeshaftung ist die Einlagensicherung deutlich geschwächt.
Was ist abgesichert?
- Sparbücher (z.B. täglich fällige Sparbücher, Prämien-, Kapitalsparbücher)
- Guthaben auf Konten (Girokonten, Festgeldkonten, Sparcards, Online-Sparkonten, Wertpapierverrechnungskonten – nicht aber Wertpapierdepots)
- Bausparverträge
Wie hoch ist im Detail abgesichert?
Einlagensicherung
Im Sicherungsfall eines Mitgliedsinstituts Guthaben auf Konten und Sparbüchern bis zu € 100.000,- pro Kunde und pro Kreditinstitut. In bestimmten Fällen (Einlage stammt z.B. aus dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie) erhöht sich der gesicherte Betrag auf bis zu € 500.000,- pro Kunde und pro Kreditinstitut. In beiden Fällen gibt es keinen Selbstbehalt. Im Sicherungsfall werden alle Kunden informiert und um Bekanntgabe einer neuen Kontoverbindung ersucht, auf welche binnen 7 Tagen nach Eintritt des Sicherungsfalls bzw. nach Mitteilung des neuen Kontos ausgezahlt wird.
Anlegerentschädigung
Sind bei der betroffenen Bank deponierte Wertpapiere eines Kunden im Sicherungsfall nicht mehr vorhanden, wird dieser Verlust mit bis zu € 20.000,- pro Kunde und pro Kreditinstitut abgesichert. Bei nicht natürlichen Personen (z.B. Firmen oder Organisationen) ist vom Kunden ein Selbstbehalt von 10% zu tragen. Eine Auszahlung erfolgt innerhalb von 3 Monaten ab Eintritt des Sicherungsfalls und nur auf Antrag des Kunden.
Sie möchten mehr wissen? Lesen Sie hier: www.einlagensicherung.at bzw. www.s-haftung.at
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