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Klassische und fondsgebundene Lebensversicherung

Grundsätzlich gibt es verschiedene Lebensversicherungen, die jeweils für unterschiedliche Zwecke verwendet werden können. Zum einen gibt es Erlebens- und zum anderen Ablebensversicherungen. Da wir uns hier mit Sparen und Veranlagen beschäftigen, kommt nur die Erlebensversicherungen in Frage. Diese ist eine  Ansparform für lange Laufzeiten und wird deswegen auch gerne als Pensionsvorsorge verwendet.


Klassische Lebensversicherung

Die klassische Lebensversicherung war in der Vergangenheit sehr beliebt, weil man hier 100% Kapitalgarantie hat und früher auch teilweise hohen jährlichen Garantiezins bekam (Der Garantiezinssatz gibt Sicherheit für beide Seiten: Versicherungen können sich nicht übernehmen - Versicherte können besser und verlässlicher kalkulieren). Lange Zeit gab es für das eingezahlte Geld hohe Garantiezinsen und hohe Überschussbeteiligungen. So ergaben sich für den Versicherten gute Auszahlungssummen zum Ende der Laufzeit. Nun haben die Versicherungsunternehmen jedoch immer mehr Schwierigkeiten, ihre Zinsversprechen zu halten, da sie auf sichere Anlageformen ihrer Refinanzierung wie beispielsweise Staatsanleihen zurzeit praktisch gar keine oder sogar negative Zinsen bekommen. Dies führt zu einer Talfahrt des Garantiezinses - für 2019 hat die Finanzmarktaufsicht diesen auf 0,5% festgesetzt. Vergleichsweise lagen die Garantiezinsen in den 1990ern bei 7% (und damit zumeist über der Inflationsrate).


Selbst ein Anstieg des Zinsniveaus wird daran kurz- und auch mittelfristig auf Grund der Berechnungsbasis des Garantiezinses (Durchschnittswert der Sekundärmarktrendite der letzten 10 Jahre) nicht viel ändern. Zudem bezieht sich die Mindestverzinsung nur auf den Sparanteil der Prämie. Das ist der Teil, der nach Abzug der Kosten und Provision der Versicherungsgesellschaft und des Risikoschutzes noch für die Anlage zur Verfügung steht und nur bei rund 75% der gezahlten Prämie liegt.

Versicherer dürfen sich mit dem Geld der Versicherten in der Regel nicht an risikoreichen und damit renditeträchtigeren Anlagen beteiligen. Dafür sorgt seit dem 1. Januar 2016 vor allem auch das neue Aufsichtsrecht „Solvency II” (2009/138/EC) der EU-Kommission. Es erlegt Versicherungsgesellschaften, die sehr langfristige Zinsverpflichtungen gegenüber Kunden eingegangen sind (alte Bestandsverträge), höhere Eigenkapitalanforderungen auf. Neukunden, die erst kürzlich eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, leiden darunter, dass Versicherungsgesellschaften eine Zinszusatzreserve in Milliardenhöhen aufbauen mussten, um alte Verträge mit höheren Zinsen gemäß den gesetzlichen Vorgaben abzusichern.

Somit macht eine reine klassische Lebensversicherung momentan und absehbar in der Zukunft als Anlage keinen Sinn.


Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird in Fonds bzw. Exchange Traded Funds (ETFs) veranlagt. Vereinfacht gesagt, ist die fondsgebundene Lebensversicherung eine Hülle, in der einzelne Fonds bespart werden können. Man kann hier wie im Depot (außer Einzelaktien) investieren, ohne jedoch Kest bezahlen zu müssen. Es wird nur die Versicherungssteuer in der Höhe von 4% auf die angesparten Beträge fällig. Hier wird der Versicherungsschutz mit einer renditestarken, aber auch risikoreichen Anlageform verknüpft. Es gibt keine Zinsgarantie. Die Rendite des Versicherten hängt dann von der Wertentwicklung der Investmentfonds ab. Solche Fondsversicherungen sind speziell für risikobewusste Kunden empfehlens­wert. Denn das Risiko der Geldanlage übernimmt nicht die Versicherung, sondern der Kunde. Sollte sich die Anlage negativ entwickeln, bekommen die Versicherten bei Vertragsende möglicherweise sogar weniger zurück, als sie an Beiträgen gezahlt haben. Zudem muss man hier auf die Kosten achten.

Somit ist es möglich mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung auch in der jetzigen Niedrigzinsphase reale Gewinne zu erzielen, wenn man bei Vertragsabschluß genau auf die Kosten des Vertrages über die Laufzeit schaut, und risikobewusst Einfluß auf das Anlageportfolio zu nehmen bereit ist. In jedem Fall spart man Steuern, da nur 4% Versicherungssteuer auf die angesparten Beträge zu bezahlen sind, statt 27,5% KESt auf Veranlagungsgewinne von Aktien, Fonds & Co. - allerdings ist der Break-Even erst nach ca. 3 Jahren erreicht, da die Versicherungsunternehmen die Anfangskosten auf die ersten 5 Jahre der Laufzeit aliquot verteilen. Wer innerhalb dieser "Break-Even-Wartephase" auf ein "angeblich besseres" Produkt wechselt, verliert in jedem Falle Geld!


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